Das Berufsbild des Architekten ist sehr vielfältig und umfasst neben der "normalen Architektur" - unter der die Erstellung von Gebäuden zusammengefasst ist - auch die Innenarchitektur, Landschafts- und Städteplanung. Die jeweiligen Berufsbezeichnungen sind in Deutschland durch entsprechende Gesetze geschützt. In Deutschland darf nur der eine solche Berufsbezeichnung führen, der in eine Architektenliste des jeweiligen Bundeslandes eingetragen ist.
Die Bundesarchitektenkammer beschreibt das Berufsbild eines Architekten bzw. eines Stadtplaners als beratende, planende, konstruierend gestaltende Tätigkeit, welche auch die Plandurchführung treuhänderisch überwacht und lenkt. Seine Leistung wird nach der HOAI (der Gebührentabelle für Architekten und Ingenieure) abgerechnet, die wiederum auf der Bausumme als Berechnungsgrundlage des Honorars basiert. Diese könnte, aufgrund des Urteils des EUGH aus Juli 2019, schon recht bald eine grundlegende Änderung erhalten. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf den Artikel "EUGH kippt feste Architektenhonorare".
Nachstehend gehen wir auf die vorgenannte Berufsbezeichnungen näher ein und weisen in diesem Zusammenhang auch die im Rahmen dieses Konzeptes teilnehmende Architekten nach den gewohnten Kriterien aus.