Betreutes Wohnen

Als Betreutes Wohnen versteht man das Leben in einer Wohnung, die als "barrierefrei" deklariert ist und zu dem der Bewohner Zusatzleistungen erhält bzw. sich einkaufen kann. Da der Begriff "barrierefrei" bisher nicht geschützt ist und Menschen mit einer Hör- oder Sehschwäche bzw. sogar Blinde nicht berücksichtigt, finden wir dies als eine Art Etikettenschwindel der Anbieter.

Demnach soll der Bewohner größtenteils selbstständig in der Wohnung leben können und soll gleichzeitig auch gemäß Werbeaussagen geschützt sein. Dass dies nicht immer stimmt, hat uns COVID gezeigt. In so mancher Anlage konnte sich diese Pandemie aufgrund unvorsichtigen Handelns in der Einrichtung ausbreiten. Dies ist auch auf dem Mangel von (qualifizierten) Personal geschuldet. Dies ist kein regionales, sondern vielmehr ein systemrelevantes Problem.

Das zusätzliche Angebot unterteilt man in die Kategorie Grund- und Zusatzleistungen

Grundsatzleistungen:

Hierunter zählen neben der Wohnung in der Regel ein Facility-Management (auch eher als Hausmeisterdienst bekannt) sowie eine Ansprechperson vor Ort, die sich um Anliegen und Probleme Ihres Angehörigen kümmert. Auch ein Hausnotruf gehört dazu, sodass der Bewohner rund um die Uhr Hilfe rufen kann.

Zusatzleistungen:

Unterscheiden sich in der Regel nach bei den Anbietern dieser Wohnform - teilweise auch in den Häusern des gleichen Betreiber. Als Zusatzleistungen zählen Haushaltshilfen, ein Essensservice, ambulante Pflegedienste sowie Einkaufs- und Fahrdienste.

Die Zusatzleistungen muss man natürlich separat "hinzukaufen", wobei sich deren Preis auch nach der Kostenstruktur des Anbieters bzw. des eingekauften Dienstleisters (z. B. ambulanter Pflegedienst) richtet. Das ist darauf zurückzuführen, dass die Wohnform in der Regel mit stationären Pflegeeinrichtungen (Alterswohnheim, Alterspflegeheim) angeboten wird. 

Wenn auch so mancher Anbieter dies zurückweisen wird - durch versteckte Kosten werden teilweise die explodierenden Kosten im stationären Bereich subventioniert.

Das betreute Wohnen lohnt sich unserer Meinung nach somit für mobile ältere Menschen, die größtenteils selbstständig leben und für die eine altersgerechte Umgestaltung des bisherigen Wohnraumes nicht in Betracht kommt. Dabei ist es egal, ob ein einzelner älterer Mensch die Wohnung bezieht oder ein Paar. 

Unterschätzen Sie aber nicht, dass gerade für viele ältere Menschen eine Veränderung des Wohnumfeldes kräftezehrend und schwierig ist. Schließlich ist an dem Satz "einen alten Baum verpflanzt man nicht so leicht" viel Wahres dran.  

TIPP:

Da auch kirchliche Einrichtungen solche Angebote zur Verfügung stellen, sollten Sie im Vorfeld nachfragen, ob Partner, die geschieden sind, unterschiedlicher Konfessionen oder gar aus der Kirche ausgetreten sind, in eheähnlicher Partnerschaft oder in gleichgeschlechtlicher Partnerschaft dort einziehen dürfen. Unser Geschäftsführer ist römisch-katholischen Glaubens und hat im Bekanntenkreis die Erfahrung machen dürfen, dass dort nur Personen, die in der katholischen Kirche sind, in den der Kirche angehörenden Unternehmen eingestellt werden. Es gibt sogar Angestellte, die eine Trennung bzw. Scheidung von ihrem Partner aus Angst des Arbeitsplatzverlustes nicht vollziehen. Dies wird man sicherlich als Unwahrheit deklarieren.

Zum Teil leben in der Hausgemeinschaft Menschen mit ähnlichen Alter und Lebenslage. Daher lohnt sich das betreute Wohnen auch für Menschen, die gerne am gesellschaftlichen Leben sowie an gemeinsame Freizeitaktivitäten teilnehmen möchten. 

Die Kosten für einen Senior in einem betreuten Wohnen sind abhängig von der Lage und von den zahlreichen Modellen in diesem Segment. Statistische Auswertungen belegen, dass in Nordrhein-Westfalen die höchsten Kosten erhoben werden - und das sogar bundesweit und unabhängig davon, dass NRW mit 18 Millionen Bürgern das bevölkerungsreichste Bundesland in Deutschland ist. 

Ein hauptsächlicher Faktor ist, ob Sie die Wohnung kaufen oder mieten möchten. Ein Kauf lohnt sich in der Regel nur, wenn Sie weitere Einnahmen oder eine Rente beziehen, die sowohl die Nebenkosten als auch die Lebenshaltungskosten abdecken. Denn wenn Sie die Wohnung selber beziehen möchten, dann ist diese mit dem Einzug in die Wohnung sogenanntes "Totes Kapital".

Die Miete der Wohnung, die sich sowohl nach der Lage, Ausstattung und auch der Größe der Wohnung richtet, wird aus der Kaltmiete, den Nebenkosten und den Kosten für die Grundleistungen errechnet. Bei den Mietkosten, welche aufgrund der Grundleistungen über den normalen Mietspiegel liegen werden, sollten Sie Preisanpassungen wie z. B durch steigende Energiekosten nicht unberücksichtigt lassen.

Sowohl beim Kauf, aber auch bei der Miete einer Wohnung, kann vom Anbieter ein einmaliges Wohndarlehen gefordert werden. Die Höhe sollten Sie im Vorfeld erfragen und nähere Informationen hierzu am besten schriftlich aushändigen lassen.

Sie sind ein potenzieller Interessent für die Wohnform Betreutes Wohnen? Nach diesen Informationen stellen Sie sich jedoch die Frage nach der Finanzierung? Nun, es gibt die eine oder andere Möglichkeit eine Finanzierung zu ermöglichen. Zunächst weisen wir darauf hin, dass das Modell des Betreuten Wohnen bei der häuslichen Pflege angesiedelt ist. Dies bedeutet: Sie haben hierfür einen Leistungsanspruch aus der gesetzlichen Pflegekasse, sofern Sie mindestens in Pflegestufe 2 eingestuft sind. Die Höhe dieser Leistung richtet sich nach dem Pflegegrad. Je höher der Pflegegrad, desto unselbstständiger sind Sie. Dies trifft zu, wenn Sie fremde Hilfe beim Essen, Waschen oder sonstigen Verrichtungen des täglichen Bedarfs benötigen. Aber auch Demenz wir mit einem höheren Pflegegrad bemessen.

Das Pflegegeld kann nur beantragt werden, wenn die Leistung nicht von einem ambulanten Pflegedienst, sondern von einem pflegenden Angehörigen erbracht wird und dient dazu die ambulante Pflege zu ermöglichen. Es ist nicht zweckgebunden und wird direkt an den Pflegeempfänger oder eben den pflegenden Angehörigen ausgezahlt.

Ambulante Pflegedienste hingegen rechnen sog. Pflegesachleistungen direkt mit der Krankenkasse ab. Es ist jedoch zu beachten, dass der ambulante Pflegedienst die Genehmigung zur Abrechnung mit ihrer Krankenkasse hat. Da zwischen der Krankenkasse und dem Pflegedienst offiziell keine Verpflichtung zu einer Zusammenarbeit besteht, sollten Sie dies im Vorfeld abklären und sich am besten bestätigen lassen.

Sie werden von pflegenden Angehörigen betreut, die ab und an selber eine Auszeit benötigen. In diesem Fall können Sie beispielsweise eine anerkannte Betreuungskraft oder aber eine anerkannte Haushaltshilfe anfordern. Diese Kosten werden bis zu einem Jahresbetrag in Höhe von EUR 1.500 von der Pflegekasse übernommen.

TIPP:

Bevor Sie eine solche Leistung in Anspruch nehmen, sollten Sie sich generell die Anerkennung der Betreuungskraft bzw. der anerkannten Haushaltshilfe zeigen und in Kopie aushändigen lassen. Denn Sie sollten bei Verträgen mit nicht anerkannten Dienstleistern beachten: "Wer die Musik bestellt, der zahlt auch". D.h. der Leistungserbringer wird sein Entgelt bei Ihnen einfordern - ggfs. auch mit Einbeziehung von rechtlichen Mitteln wie z. B. Inkassobüro.

Neben der bereits erwähnten Finanzierung über Teilverkauf können Sie auch Wohngeld beantragen. Dies wird bei der zuständigen Kommune beantragt und unterstützt Menschen mit niedrigen Einkommen. Die örtliche Wohngeldbehörde berechnet anhand von Einkommen, Miete und Haushaltsgröße die individuelle Unterstützung. Sie sollten aber wissen, dass die Genehmigung auch nach Anzahl der in der Wohnung lebenden Personen berechnet wird. So dürfte beispielsweise eine Seniorenwohnung von 100 qm und mehr für eine Single-Person sicherlich keine Zustimmung für eine Wohngeldförderung finden.

 

Sie möchten in eine von aktuell von ca. 1.200 selbstbetreute Wohnungen umziehen? Sie haben jedoch nicht die Zeit sich mit der Thematik intensiv auseinanderzusetzen?

Gerne stehen wir Ihnen für die Analyse der Anbieter helfend zu Seite. Wir wissen nicht nur wo die entscheidenden Informationen zu finden sind, sondern berücksichtigen neben der Aktualität der Informationen auch Informationen aus den Verträgen wie z. B. über die Menschenwürde, Teilhabe und Autonomie. Dies sind schließlich Gründe, weswegen wir den Altersruhesitz aus einem gewohnten Umfeld in ein Angebot des Betreuten Wohnen wechseln.

Unseren Fragebogen hierzu können Sie hier downloaden.

 

Aktualisiert: 2024-10-14

 

zurück